Leihgeräte
Es handelt sich um iPads 10.2 2020 WiFi 128GB:
- mit Stift,
- Hülle,
- Netzteil und
- Sicherheitsfolie auf dem Display (bitte nicht abziehen!)
- im Gesamtwert von 550.- Euro.
Die Geräte werden bis Ende des Schuljahres - bis zum 29. Juli 21 - verliehen.
Die Schule stellt die Geräte zur Verfügung. Die Geräte sind neu und einsetzbar. Die Teams-App und OneNote sind installiert.
Für die Einbindung in das heimische W-Lan und Anwenderfragen kann die Schule keinen Support leisten. Drucker oder ein Internetzugang sind nicht im Leihgeräte-Paket enthalten.
Für die Geräte übernehmen Sie in der Zeit zwischen Übergabe und Rückgabe die Verantwortung und haben laut Leihvertrag eine Sorgfaltspflicht. Überdies muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Werden die Geräte verspätet, nur teilweise oder gar nicht zurückgegeben, ist ein Nutzungsgeld bzw. ein pauschalierter Schadensersatz zu begleichen (vgl. Nutzungsvertrag):
§ 5 Sorgfaltspflicht und Haftung für Schäden
- Der Entleiher verpflichtet sich zur besonderen Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Entleiher sowie seine gesetzlichen Vertreter für den entstandenen Schaden. Dies gilt auch für Verlust. Der Entleiher sowie seine gesetzlichen Vertreter verpflichten sich, für entsprechenden Diebstahlschutz zu sorgen.
- Jede Beschädigung oder Verlust ist dem Verleiher unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 7 Versicherungen
Für die Versicherung gegen Diebstahl, gegen Sachbeschädigung sowie gegen sonstigen Untergang des Leihobjekts ist der Entleiher zuständig. Die Versicherung muss den Leihwert gemäß § 1 Ziffer 2 dieses Vertrages decken.
§ 8 pauschalierter Schadensersatz
- Falls das Leihobjekt nicht rechtzeitig nach Ende der Leihzeit (§ 3 dieses Vertrages) zurückgegeben wird, fällt für jede angefangene Woche ein pauschales Nutzungsentgelt von 20,00€ an.
- Sollte das Leihobjekt nicht zurückgegeben werden, fällt ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe des Gesamtwertes des Leihobjekts, mindestens jedoch 300,00€ an.
- Sollten einzelne Zubehörteile nicht zurückgegeben werde, fällt ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 100,00€ an.
- Für diesen pauschalierten Schadensersatz haften sowohl der Entleiher wie auch seine gesetzlichen Vertreter.
Den Leihvertrag in voller Länge finden Sie unter dem Link oben.
3. Für wen sind die Leihgeräte gedacht?
Die Geräte sollen Familien zu Gute kommen, die aus finanziellen Gründen auf diese Unterstützung angewiesen sind. Auch wenn auf der Website des KM betont wird, dass für die Ausgabe der Leihgeräte keine Prüfung der Bedürftigkeit erfolgt, soll die Ausgabe von Geräten laut „Erläuternde Hinweise zum Vollzug des Förderprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus“ (vgl.
„soziale Ungleichheiten“ ausgleichen (S.2). „Dabei wird jedoch erwartet, dass die o. g. Zuwendungsvoraussetzungen unter der Bedingung einer vorliegenden (sozialen) Bedarfssituation erfüllt werden und sich dies dann in der Erhebung durch tatsächlich stattfindende Verleihvorgänge widerspiegelt.“ (S. 8)