Hausordnung

Stand: September 2023

für Schüler*innen und Lehrer*innen des Dürer-Gymnasiums Nürnberg

1 Verboten wegen Gefährdung

  • Sitzen auf
    • Steingeländer der Freitreppe vor dem Nordeingang
    • Mauern im Treppenhaus oder Geländer selbst
    • den Fensterbänken in den Unterrichtsräumen
  • Rennen in den Gängen
  • Sportgeräte ohne Lehrkraft benutzen
  • Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards, Kickboards, Einräder, Schuhrollen und Ähnliches
  • Tennisbälle bzw. Fußbälle in Gängen oder Hof (außer Soft-Bälle im Schulhof!)
  • gefährliche Gegenstände (z. B. Laser-Pointer, Elektroschocker, Waffen u. ä.) Hier erfolgen Abnahme und Ordnungsmaßnahme!

 2 Weitere Verbote

  • Rauchen auf dem gesamten Gelände!
  • Elektronische Speichermedien wie Mobiltelefone, MP3-Player u. ä. dürfen im Schulhaus erst ab der Mittagspause eingeschaltet werden. Andernfalls werden sie abgenommen. Insbesondere im Unterricht bzw. falls in der Schule fotografiert oder gefilmt wird, erfolgen Ordnungsmaßnahmen. Die Mensa ist zu allen Zeiten handyfrei! Über die Nutzung im Unterricht entscheidet die Lehrkraft.  Im Hof ist Handynutzung erlaubt.
  • Essen oder Kaugummi während des Unterrichts (Getränke nach Absprache mit jeweiliger Lehrkraft).
  • Missbrauch von Feuerlöschern und Feuermeldeeinrichtungen!

 3 Vor Unterrichtsbeginn

  • Ab 7.50 Uhr dürfen sich die Schüler*innen zu den Klassenzimmern in den oberen Stockwerken begeben. Vorher können sie sich im Hof und im gesamten Erdgeschoss aufhalten. Auch ein Aufsuchen des Sekretariats ist vor 07.50 nicht möglich.
  • Mit dem Läuten (08.00 Uhr) beginnt der Unterricht. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin nach diesem Zeitpunkt erscheint, muss er oder sie sich im Sekretariat eine Bescheinigung (den so genannten Verzugsschein) holen, die er oder sie anschließend dem/der Fachlehrer/in der Stunde aushändigt.
  • Schüler/innen, deren Unterricht nicht um 08.00 Uhr beginnt, etwa weil die 1. Stunde ausfällt, müssen sich im Hof oder in der Aula aufhalten.
  • Sollte eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum sein, muss die Klasse das Sekretariat informieren.

 4 In den Pausen und in Zwischenstunden

  • In den Pausen müssen die Unterrichtsräume verlassen werden. Der Aufenthalt ist möglichst im Hof – auch EG, 1. und 2. Stock sind erlaubt. Der Keller und der 3. Stock sind immer frei zu halten!
  • In der ersten und zweiten Pause am Vormittag dürfen Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5-9 das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen, Schüler der Nachmittagsbetreuung und Ganztagsklassen auch mittags nicht. Verstöße werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
  • Schüler*innen ab der 10. Klasse dürfen das Schulgelände während der unterrichtsfreien Zeit (also auch in den Pausen) verlassen.
  • Nach dem 1. Läuten am Ende der Pausen (5 Minuten vor Pausenende) zu den Unterrichtsräumen gehen und sich nicht mehr im Gang aufhalten.
  • Nach dem 1. Läuten den Pausenverkauf verlassen.
  • In den Jahrgangsstufen 5 – 10 werden ausfallende Stunden grundsätzlich vertreten.

 5 Bei Unterrichtsschluss

  • Die Räume ordentlich verlassen.
    • Tische auf ihrem angestammten Platz
    • Stühle auf den Tischen (außer Donnerstag)
    • Fenster v.a. im Neubau komplett (!) geschlossen
    • Vorhänge zurückgezogen
    • Lichter gelöscht
    • Technische Geräte aus und aufgeräumt
    • Klassenzimmer abschlossen.
    • Für all dies muss die Fachlehrkraft der jeweils letzten Stunde sorgen.
  • Kleidungsstücke oder Bücher sollen nicht im Unterrichtsraum zurückgelassen werden, da andere Lerngruppen den Raum nutzen könnten.

6 Fahrzeuge

  • Auf dem Schulgelände Fahrräder nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abstellen.
  • Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehsteig direkt an der Schule sowie auf und vor den Kellerschächten in der Reutersbrunnenstraße (Fluchtwege!) ist untersagt.
  • Am Hoftor absteigen und Fahrzeuge schieben.
  • Fahrzeuge auf dem Schulgelände sind nicht gegen Beschädigungen oder Diebstahl versichert.

 

Gez. September 2023, GERV

 

 

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