Ein (halbes) Schuljahr im Ausland
Einige Schülerinnen und Schüler nutzen die Möglichkeit, mit Eintritt in Jgst. 11 ein paar Monate oder gleich ein ganzes Schuljahr im Ausland zu verbringen und dort eine Schule zu besuchen. Es handelt sich dabei um eine individuelle Einzelaustauschmaßnahme. Auch wenn ein Auslandsaufenthalt sicherlich sehr bereichernd ist, kann er nur mit einer rechtzeitig beantragten Beurlaubung stattfinden und muss schulorganisatorisch im Vorfeld sorgfältig vorbereitet werden, damit die Rückkehr möglichst reibungslos erfolgt.
Grundsätzlich sind folgende Optionen möglich:
FAQs zum Auslandsaufenthalt
Kann die Schule die Organisation des Auslandsaufenthalts für mein Kind übernehmen?
Nein. Der Einzelaustausch wird ohne Beteiligung der Schule organisiert.
Wann muss ich eine Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt beantragen?
Sobald Sie eine vorläufige Zusage von dem ausgewählten Anbieter bzw. einer Schule im Ausland haben, sollten Sie einen Beurlaubungsantrag stellen. Für einen Auslandsaufenthalt, der im ersten Halbjahr der Jgst. 11 beginnt, muss der Antrag auf Beurlaubung spätestens Ende April vorliegen.
Welche Informationen zum Auslandsaufenthalt muss der Antrag auf Beurlaubung enthalten?
Ein Antrag auf Beurlaubung kann nur genehmigt werden, wenn während der Beurlaubung eine ausländische Schule besucht wird, die der von der Schülerin oder dem Schüer besuchten Schulart (also Gymnasium) entspricht. Die Angaben zur aufnehmenden Schule sind deswegen unabdingbar: Der Antrag auf Beurlaubung muss den Namen und die Adresse der Schule im Ausland sowie den genauen Zeitraum (der erste und der letzte Schultag) beinhalten. Liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung die Zusage der ausländischen Schule noch nicht vor, müssen diese Informationen nachgereicht werden. Außerdem muss immer eine Emailadresse angegeben werden, die während des Auslandsaufenthaltes als Kontaktadresse genutzt werden kann.
Wie stelle ich einen Antrag auf Beurlaubung?
Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten: Zum einen füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Hier geben Sie alle Grunddaten zum geplanten Auslandsaufenthalt ein. Zusätzlich zum ausgefüllten Online-Formular benötigen wir eine Bestätigung der Schule im Ausland, die besucht wird. Diese Bestätigung schicken Sie bitte an
Kann mein Antrag auf Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt abgelehnt werden?
Ja, der Schulleiter kann einen Antrag auf Beurlaubung ablehnen. Eine Ablehung ist immer dann sinnvoll, wenn zu befürchten ist, dass eine längere Unterbrechung des Schulbesuchs in Deutschland zu schulischen Problemen nach der Rückkehr führen wird.
Schülerinnen und Schüler, die ein stabiles Notenbild aufweisen und gezeigt haben, dass sie über die nötige Reife und Disziplin verfügen, um die verpassten Inhalte selbständig erfolgreich nachzuholen, dürfen davon ausgehen, dass ihr Antrag auf Beurlaubung für einen Schulbesuch im Ausland genehmigt wird.
Wie erfahre ich, ob mein Antrag auf Beurlaubung genehmigt wurde?
Der Bescheid über die Genehmigung wird den Eltern per Email zugesandt.
Für welchen Zeitraum wird die Beurlaubung gewährt?
Die Beurlaubung gilt für den Schulbesuch im Ausland. Sie beginnt deswegen grundsätzlich mit dem ersten und endet mit dem letzten Schultag an der Schule im Ausland. Hinzu gerechnet werden die Tage für die An- und Rückreise. Eine Verlängerung des Auslandsaufenthalts ohne Schulbesuch ist nicht möglich.
Welche Regelungen gelten nach der Rückkehr aus dem Ausland?
Nach der Rückkehr an die deutsche Schule nehmen die Schülerinnen und Schüler regulär an allen Leistungserhebungen teil. Die während des Auslandsaufenthalts verpassten Leistungserhebungen müssen nicht nachgeholt werden.
Reichen die an der deutschen Schule erbrachten Leistungen für eine sichere Aussage in Bezug auf das Bestehen der 11. Jahrgangsstufe aus, ist ein reguläres Vorrücken in die Oberstufe möglich. In allen anderen Fällen und besonders bei einem ganzjährigen Auslandsaufenthalt können die Schülerinnen und Schüler auf Probe vorrücken. Die Entscheidung über das Bestehen der Probezeit fällt dann nach 12/I.
Was ist, wenn unsere Familie einen Schüler aus dem Ausland aufnimmt (Gegenbesuch)?
Die Aufnahme eines Austauschschülers am Dürer-Gymnasium ist kein Automatismus. Ist ein Gegenbesuch geplant, sollten die Gasteltern in Deutschland möglichst bald Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen. Es besteht kein Anspruch auf die Aufnahme in eine bestimmte Jahrgangsstufe bzw. Klasse.