für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte des Dürer-Gymnasiums Nürnberg
1 Vor Unterrichtsbeginn
Ab 7.50 Uhr dürfen sich die Schülerinnen und Schüler zu den Klassenzimmern in den oberen Stockwerken begeben. Vorher können sie sich im Hof und im gesamten Erdgeschoss aufhalten. Das Sekretariat kann erst ab 07.50 aufgesucht werden.
Mit dem Gong (08.00 Uhr) beginnt der Unterricht. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin nach diesem Zeitpunkt im Schulhaus erscheint, ist die Verspätung im Sekretariat zu melden. Die dort ausgestellte Dokumentationsbescheinigung (Verzugsschein) muss anschließend dem/der Fachlehrer/in der Stunde vorgelegt werden.
Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht nicht um 08.00 Uhr beginnt, etwa weil die 1. Stunde ausfällt, dürfen sich im Hof oder in der Aula aufhalten.
Sollte eine Lehrkraft nach Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum sein, muss die Klasse das Sekretariat informieren, und zwar spätestens 10 Minuten nach dem Gong.
2 In den Pausen und in Zwischenstunden
In den Pausen müssen alle Unterrichtsräume verlassen werden. Für den Aufenthalt während der Pausen stehen der Pausenhof, das gesamte Erdgeschoss sowie - solange ein Teil des EG wegen Baustelle/Sanierung der Physik-Fachräume gesperrt bleibt - die Gänge im 1. und 2. Stock zur Verfügung. Der Keller und das gesamte 3. Stockwerk sind immer frei zu halten!
In der ersten und zweiten Pause am Vormittag dürfen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-9 das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen, Schüler der Nachmittagsbetreuung und Ganztagsklassen auch mittags nicht. Verstöße werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse dürfen das Schulgelände während der unterrichtsfreien Zeit (also auch in den Pausen) verlassen.
Nach dem 1. Gong am Ende der Pausen (5 Minuten vor Pausenende) gehen alle Schülerinnen und Schüler zu den Unterrichtsräumen. Der Pausenverkauf ist nach dem 1. Gong zu verlassen.
3 Unterrichtsräume
Da die Unterrichtsräume von mehreren Lerngruppen genutzt werden, sollen Kleidungsstücke, Bücher sowie persönliche Gegenstände nicht im Unterrichtsraum zurückgelassen werden.
Essen oder Kaugummikauen sind während des Unterrichts untersagt.
Die Fachlehrkräfte der letzten Stunde sorgen dafür, dass alle Räume ordentlich verlassen werden: Tische auf ihrem angestammten Platz, Stühle auf den Tischen (außer Donnerstag), Fenster v.a. im Neubau komplett (!) geschlossen, Vorhänge zurückgezogen, Licht ausgeschaltet, technische Geräte aus und aufgeräumt, Klassenzimmer abschlossen.
4 Handynutzung
Ein absolutes Verbot gilt für Foto-, Video- und Audioaufnahmen aller Art. Verstöße führen zu Ordnungsmaßnahmen und können auch strafrechtlich verfolgt werden.
Die Nutzung von Handys ist ab 7.50 Uhr auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Die einzigen Ausnahmen von diesem Verbot sind:
- Vor 07.50 Uhr kann das Smartphone in einem dafür vorgesehenen Bereich, dem sogenannten „Handyhafen“ verwendet werden.
- Die Schülerinnen und Schüler ab der 10. Jahrgangsstufe dürfen ausschließlich in ihren Freistunden im Bereich des „Handyhafens“ das Handy nutzen. In den Pausen (1. und 2. Pause sowie Mittagspause) ist die Nutzung nicht erlaubt.
- Für die Schülerinnen und Schüler der Kursphase ist die Nutzung innerhalb des Oberstufenzimmers gestattet.
- In dringenden Notfällen ist eine Nutzung nach vorheriger Rücksprache im Sekretariat oder in der Bibliothek erlaubt.
- Wenn die jeweilige Lehrkraft es explizit fordert und für sinnvoll erachtet, können Smartphones weiterhin als nützliche Werkzeuge für den Unterricht und das selbstständige Lernen eingesetzt werden.
Bei Missachtung der Regeln wird das Smartphone umgehend eingezogen und im Sekretariat verwahrt. Das Gerät kann nach Unterrichtsschluss, jedoch frühestens ab 13.00 Uhr oder am Folgetag abgeholt werden. Ein wiederholter Verstoß zieht eine schulische Ordnungsmaßnahme nach sich.
5 Verboten wegen Gefährdung
Alle Mitglieder der Schulfamilie verhalten sich auf dem gesamten Schulgelände so, dass sie sich selbst und andere zu keinem Zeitpunkt in Gefahr bringen. Untersagt sind
- das Sitzen auf Steingeländer der Freitreppe vor dem Nordeingang, auf Mauern im Treppenhaus oder Geländer selbst sowie auf den Fensterbänken in den Unterrichtsräumen
- das Rennen in den Gängen
- die Nutzung der Sportgeräte ohne Lehrkraft
- das Betreten des Schulgeländes mit Rollschuhen, Inlineskates, Skateboards, Kickboards, Einrädern, Schuhrollen und Ähnlichem
- Tennisbälle bzw. Fußbälle in den Gängen oder im Pausenhof (Softbälle sind im Schulhof erlaubt)
- gefährliche Gegenstände (z.B. Laser-Pointer, Elektroschocker, Waffen u. ä.). Hier erfolgen Abnahme und Ordnungsmaßnahme!
- Missbrauch von Feuerlöschern und Feuermeldeeinrichtungen!
6 Rauchen
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten!
7 Fahrräder und Fahrzeuge
Auf dem Schulgelände dürfen Fahrräder nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehsteig direkt an der Schule sowie auf und vor den Kellerschächten in der Reutersbrunnenstraße (Fluchtwege!) ist untersagt.
Beim Ankommen am Hoftor müssen alle Radfahrerinnen und Radfahrer absteigen und ihre Fahrräder bis zum Fahrradabstellplatz schieben.
Fahrzeuge, die auf dem Schulgelände abgestellt werden, sind nicht gegen Beschädigungen oder Diebstahl versichert.
Stand: September 2024










