Schutzkonzept

Unser Leitbild


Wir möchten, dass sich alle Schülerinnen und Schüler an unserer Schule wohl und sicher fühlen. Die Schule soll für sie nicht nur ein Lernort, sondern auch ein gewaltfreier Lebensraum sein, in dem sie sich entfalten und sicher weiterentwickeln können.

Wir streben danach, unseren Schülerinnen und Schülern umfassende Kenntnisse zu vermitteln – auf sprachlicher, naturwissenschaftlicher, gesellschaftlicher, sportlicher und ästhetischer Ebene. Damit bereiten wir sie bestmöglich auf das Berufsleben und ihre persönliche Zukunft nach dem Abitur vor.

Wir möchten unsere Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen, selbstbewussten und verantwortungsvollen Menschen erziehen, die sich aktiv in die Gestaltung des Schullebens einbringen. Gegenseitige Akzeptanz und Toleranz sowie ein respektvolles Miteinander sind uns wichtig. Wir möchten, dass sie sich gehört und gesehen fühlen und ihre eigenen Stärken erkennen (sich selbstwirksam erleben). Die vertrauensvolle und partizipative Zusammenarbeit mit den Schülervertretungen ist dabei von großer Bedeutung.

Wir begleiten unsere Schülerinnen und Schüler altersgerecht bei der Bewältigung ihrer Lebensaufgaben und bieten ihnen durch Aufklärung eine gezielte Prävention. Dabei unterstützen wir sie mit einem umfangreichen Beratungsangebot und einem vielfältigen Präventionsprogramm.

Als Schulfamilie setzen wir uns aktiv gegen jede Form von Gewalt ein und sehen es als unseren klaren Schutzauftrag, für die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler zu sorgen. Gewalterfahrungen können in einem geschützten Rahmen gemeldet werden. Lehrkräfte unterstützen bei der Lösung von Konflikt- und Gewaltsituationen und bieten Trainingseinheiten an, in denen Schülerinnen und Schüler lernen, sich in solchen Situationen zu schützen und adäquat zu reagieren.


Für uns bedeutet der Begriff „Schulfamilie“ somit mehr als ein leeres Wort. Wir möchten, dass er sich im täglichen Handeln widerspiegelt – sichtbar und spürbar für alle. Daher legen wir großen Wert darauf, unsere Ziele gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten zu verwirklichen. Wir binden sie aktiv in die schulische Arbeit ein, nehmen ihre Rückmeldungen ernst und setzen konstruktive Anregungen in die Praxis um. Für unsere Schülerinnen und Schüler stehen deshalb geschulte Fachkräfte als Vertrauenspersonen zur Verfügung (z.B. Schulpsychologinnen und Schulsozialpädagoginnen, Coaches, Vertrauenslehrkräfte und Unter-, Mittel- und Oberstufenbetreuer).

Verhaltenskodex am Dürer-Gymnasium

Vertrauen und Nähe sind zentrale Elemente der pädagogischen Beziehung. Um sicher zu stellen, dass diese Basis nicht für (sexualisierte) Gewalt missbraucht wird, legen wir einen Verhaltenskodex für bestimmte Situationen fest. Diese Verhaltensleitlinien dienen dem beidseitigen Schutz: Schülerinnen und Schüler können so vor möglicher (sexualisierter) Gewalt und Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal vor falschem Verdacht geschützt werden.

Dieser Verhaltenskodex spiegelt unser gelebtes Ideal wider. Deshalb sind diese Regeln nicht abschließend; jede und jeder an der Schule Beschäftigte bleibt in der Verantwortung, Nähe und Distanz im pädagogischen Alltag angemessen zu gestalten. Damit fördern wir eine offene, wertschätzende und angstfreie Atmosphäre innerhalb und außerhalb des Unterrichts, die ein vertrauensvolles Miteinander aller Mitglieder der Schulfamilie ermöglicht. 

Diese Grundhaltung zeigt sich in folgenden Punkten:

Sprache und Wortwahl bei Gesprächen

Eine respektvolle und wertschätzende Wortwahl ist die Voraussetzung für alle Gespräche innerhalb unserer Schulgemeinde.

Wir achten darauf, bei sprachlichen Grenzverletzungen jeder Art (z.B. Beleidigungen, Bloßstellungen, homophobe, sexistische, rassistische und sexualisierte Bemerkungen) einzuschreiten und unterlassen selbst derartige Formulierungen.

Gestaltung von Nähe und Distanz

Wir bieten einen angemessenen Rahmen für Einzelgespräche an (z.B. geeigneter Platz im Schulgebäude).

Schülerinnen und Schüler werden nicht in den digitalen oder analogen Privatbereich der Lehrkräfte mitgenommen, wie z.B. Wohnung, Auto oder Schlafraum der Lehrkraft bei Klassenfahrten.

Bei Geheimnissen, die einer Lehrkraft von einer Schülerin oder einem Schüler anvertraut werden, kann eine vollkommene Verschwiegenheit unter Berücksichtigung des Wohls der Schülerin bzw. des Schülers nicht zugesichert werden. Die einer Lehrkraft anvertrauten Informationen werden sorgfältig behandelt und gegebenenfalls nur an die entsprechenden Stellen weitergegeben (siehe Interventionsplan).

Sensibler Umgang mit Körperkontakten

Körperkontakt ist neben der Abwehr von Schaden- und Gefahrensituationen grundsätzlich nur zum Zweck der ersten Hilfe oder als (angekündigte) Hilfestellung beim Sportunterricht erlaubt. Notwendige Hilfestellungen beim Sport werden immer grenzwahrend und in dem für eine Übung erforderlichen Rahmen durchgeführt.

Besondere Situationen, wie z.B. ein von Schülern initiierter Körperkontakt, werden altersgemäß und behutsam aufgelöst.

Wir sensibilisieren auch die Schülerinnen und Schüler zu einem grenzwahrenden Umgang mit Körperkontakten untereinander, z.B. in Pausensituationen und im Sportunterricht.

Beachtung der Intimsphäre

Die gemeinsame Benutzung von Dusche und Umkleiden von Lehrkräften mit Schülerinnen und Schülern ist nicht erlaubt. Schülerinnen und Schüler dürfen in unbekleidetem Zustand (umziehen, duschen…) weder beobachtet, fotografiert noch gefilmt werden. Lehrkräfte benutzen nicht die Schülertoiletten, soweit es die örtlichen Gegebenheiten zulassen.

Während einer Klassenfahrt gilt das Zimmer einer Schülerin oder eines Schülers als Privat- bzw. Intimsphäre: Eine Zimmerkontrolle durch die Lehrkraft soll angekündigt (z.B. durch Anklopfen) und geschlechterspezifisch erfolgen (außer bei der Abwehr von Schaden oder Gefahren).

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken 

Der private Austausch zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern in den sozialen Netzwerken (z.B. über WhatsApp) ist nicht gestattet. Eine Kommunikation in schulischem Kontext ist nur über Teams, mebis bzw. per Mail über die Dienstadresse möglich.

Zu unterrichtlichen Zwecken von Lehrkräften oder Schülerinnen und Schülern angefertigte Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen von Lehrkräften oder Schülerinnen und Schülern dürfen ausschließlich im Rahmen des Unterrichts genutzt werden und müssen nach angemessener Zeit gelöscht werden (siehe Mediennutzungsordnung).